Online Scheidung – Scheidung per Mausklick?

Der Gang zum Anwalt ist für viele Menschen nach wie vor unangenehm.
Dies machen sich viele Anbieter zu Nutzen und werben im Internet vermehrt mit „Blitz-Scheidung“ oder „Online-Scheidung“.

Doch was steckt dahinter und gibt es das bei uns in der Kanzlei auch?

Sind sich die Eheleute darüber einig, dass sie geschieden werden wollen und leben sie seit mindestens 10 Monaten in Trennung, kann der Ehescheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.

Der Ehegatte, der die Scheidung einreichen möchte, benötigt zwingend einen Rechtsanwalt.

Auch bei einer „Online-Scheidung“ ist das so.

Das Scheidungsverfahren als solches dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Die Dauer hängt in erster Linie davon ab, wie viele Rentenanwartschaften die Eheleute während der Ehedauer gesammelt haben und wie schnell die Auskunft der Rentenversicherungsträger bei Gericht vorliegt. Den Vorgang können Sie übrigens beschleunigen, indem Sie sich schon im Vorfeld um ungeklärte Zeiträume in Ihrem Versicherungsverlauf kümmern.

Liegen sämtliche Auskünfte vor, terminiert das Gericht einen Scheidungstermin. Die Eheleute müssen persönlich zum Termin erscheinen – auch bei einer „Online-Scheidung“. Eine rechtswirksame Scheidung kann in Deutschland nicht mit einem Mausklick erwirkt werden.

Natürlich nehmen auch wir an dem Termin teil. Der Temin als solcher dauert in der Regel 5-10 Minuten.

Es besteht selbstverständlich auch bei uns die Möglichkeit, den Scheidungsantrag „kontaktlos“ einzureichen. Wir kommunizieren demnach mit Ihnen mittels E-Mail, postalisch und/oder telefonisch und sehen uns persönlich lediglich zum Scheidungstermin.

Gerne beraten wir Sie jedoch auch persönlich in der Kanzlei, wenn Bedarf besteht. Und genau hierin besteht der einzige Unterschied zu einer „Online-Scheidung“.

Was wir von Ihnen für einen „kontaktlosen“ Scheidungsantrag benötigen:

Folgende Informationen:

  • Personalien der Eheleute (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
  • Personalien der gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Trennungsdatum
  • Wer ist ausgezogen?
  • Letzter gemeinsamer Aufenthalt der Eheleute
  • bei gemeinsamen Kindern: bei wem leben die Kinder?
  • durchschnittliche monatliche Nettogehalt der Eheleute zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten
  • sind Vermögenswerte, die einen Wert über 120.000 EUR übersteigen, vorhanden?

Folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde (Standesamt)
  • Geburtsurkunde der gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
  • Den ausgefüllten Fragebogen V10 zum Versorgungsausgleich (erhalten Sie von uns)

Welche Kosten entstehen?

Egal ob „Online-Scheidung“, kontaktlos oder ein persönliches Gespräch in der Kanzlei, es fallen immer die gleichen Kosten an.

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich danach, was Sie verdienen, wie viele Kinder Sie haben und ob Vermögenswerte vorhanden sind. In unserem Gerichtsbezirk ist es übrigens nicht so, dass der Verfahrenswert bei einer einvernehmlichen Scheidung gesenkt wird – das Versprechen können auch die Internet-Anwälte nicht einhalten. Die „gratis“ Scheidung als solche gibt es auch nur, wenn Sie mittellos sind.

Wir stellen für Sie gerne den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, was der Rechtsanwalt für eine Scheidung mindestens ansetzen muss. Darüber darf nicht verhandelt werden. Es ist ein Festpreis nach RVG.

Eine durchschnittliche einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt kostet insgesamt rund 3.000 EUR.

Scheidungsanwälte unterscheiden sich also nur in der Qualität und nicht im Preis.

Was ist, wenn ich noch Fragen habe?

Sie haben sich für die Einreichung eines „kontaktlosen“ Scheidungsantrags entschieden und im Verlauf trotzdem den Wunsch nach einem persönlichen Gespräch, so ist das ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.

Sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin als Anwältin für Familienrecht in Weiden:

Julia Langgärtner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de