Mietrecht in Weiden

Ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete besteht. Mögliche Mietgegenstände (bzw. „Mietobjekte“) sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch die Hauswand als Werbefläche).

Anwalt für Mietrecht

Sie sind Mieter und möchten den Mietvertrag prüfen lassen, den Sie von Ihrem künftigen Vermieter zur Unterschrift erhalten haben? Oder haben Sie eine eine Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Gerne prüfen wir für Sie, ob der Ausspruch der Kündigung berechtigt erfolgte und ob Ihr Vermieter sämtliche Kündigungsvoraussetzungen beachtet hat. Unsere Erfahrung aus vielen Prozessen zeigt: Nicht selten scheitert eine Kündigung bereits an Formfehlern!

Sie sind Vermieter und Ihr Mieter zahlt die Miete nicht? Sie wollen eine Mieterhöhung durchsetzen? Oder Sie sind Eigentümer einer Immobilie und wollen einen Gewerbemietvertrag schließen?

Insbesondere bieten wir in folgenden Situationen Leistungen an:

Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen (gewerblich / privat)
Abmahnung
Kündigung (ordentlich, außerordentlich, fristlos, Eigenbedarf, Mietrückstände)
Mietminderungen / Mieterhöhungen
Räumungsklage und deren Abwehr
Eigenbedarfsklage und deren Abwehr
Mängel / Mängelbeseitigung
Schönheitsreparaturklauseln
Betriebskostenabrechnungen

Ihr Ansprechpartner:

Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de
(Visitenkarte)

Rechtsanwalt Patrick Konze Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Weiden

Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir freuen uns auf Sie!