Architektenrecht in Weiden
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind Architektenvertragsrecht und Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Urheberrecht und Berufsrecht.
Fachanwalt für Architektenrecht in Weiden
Der Grundstein des Gelingens eines Bauvorhabens liegt neben einer fachgerechten Planung in einer Vertragsgestaltung, die sämtliche Risiken und Fallstricke im Blick hat und hierfür Vorkehrungen trifft. Sollte es trotz entsprechender vertraglicher Vorsorge zu Schwierigkeiten kommen, setzen wir uns kompetent und engagiert für Ihr Recht ein.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Patrick Konze berät und vertritt seine Mandanten seit Beginn seiner Tätigkeit in allen Bereichen des Architektenrechts. Sie stehen vor der Unterzeichnung eines Architektenvertrags, oder haben bereits erste Planungszeichnung erhalten? Sie sind Architekt und wollen Ihre Vergütung im Bereich der Akquise sichern oder sehen sich Mängelansprüchen ausgesetzt?
In diesen und vielen weiteren Situationen bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:
Architektenvertrag
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Neues Bauvertragsrecht, Stufenverträge, Vereinbarung zur Zielfindungsphase / Aquise / Aquisitionsvereinbarung
Mängelansprüche
Geltendmachung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Mängelansprüche, Beweissicherung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung
Gesamtschuld mit Bauunternehmen
Regressansprüche, Forderungssicherung, Verjährungshemmung
Vergütungsansprüche & HOAI
Beratung zu Abrechnungsfragen, Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche
Urheberrecht
Unterstützung bei urheberrechtlichen Fragestellungen, etwa bei Weiter- bzw. Wiederverwendung von Plänen
Prozessführung
Klage, Beweisverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Architektenrecht in Weiden:
Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de
(Visitenkarte)
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