Ordnungswidrigkeitenrecht in Weiden

Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht (Verwaltungsunrecht). Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Geldbußen. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sie sind geblitzt worden und haben ein Anhörungsschreiben erhalten? Oder einen Bußgeldbescheid? Wir empfehlen Ihnen, mit diesen Schriftstücken einen Anwalt zu kontaktieren und diesem die Beantwortung der behördlichen Schreiben zu überlassen.

Oft können die Behörden mit anwaltlicher Unterstützung schon vor Erlass eines Bußgeldbescheids dazu gebracht werden, das Bußgeldverfahren einzustellen. Von besonderer Bedeutung ist es jedoch, dass der Rechtsanwalt frühzeitig Akteneinsicht nehmen kann, um sich ein Bild von den den Behörden vorliegenden Informationen machen zu können. Nicht selten ist ein Bußgeldverfahren bereits aus formellen Gründen einzustellen, denn: Auch Behörden machen Fehler. Nach zuletzt veröffentlichten Studien sind 56 Prozent der Bußgeldbescheide fehlerhaft!

Sanktionierung von Unternehmen

Ordnungswidrigkeiten können jedoch auch Unternehmen viel Geld kosten. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht können juristische Personen mit Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro belangt werden. Der Erlass eines Bußgeldbescheides kann daher auch für ein Unternehmen empfindliche wirtschaftliche Folgen haben. Auch hier gilt: Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts – im besten Fall noch vor Erlass des Bußgeldbescheids – empfiehlt sich gerade auch für Unternehmen. Häufig ist in diesem frühen Stadium noch eine geräuschlose Erledigung möglich.

Insbesondere bieten wir unsere Leistungen bei Vorwürfen und Verstößen in folgenden Bereichen an:

Verkehrsordnungswidrigkeiten
Blitzer, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Rotlichtverstoß, Abstand,)
Gewerberecht
Gaststättenrecht
Mindestlohnverstöße
u.v.m.

Ihr Ansprechpartner:

Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de
(Visitenkarte)

Rechtsanwalt Patrick Konze Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Weiden

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