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Baurecht in Weiden

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber / Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).

Das öffentliche Baurecht hingegen legt fest, wo und vor allem auch was und wie dort gebaut werden darf (Bauplanungsrecht). Darüber hinaus regelt das Bauordnungsrecht die Gefahrenabwehr sowie die Sicherung ästhetischer und sozialer Aspekte.

Vermeiden Sie typische Fehler schon im Bauvertrag – sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab, auch als Unternehmer!

Der Grundstein des Gelingens eines Bauvorhabens liegt neben einer fachgerechten Planung in einer Vertragsgestaltung, die sämtliche Risiken und Fallstricke im Blick hat und hierfür Vorkehrungen trifft. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten in der Bauphase oder in der Gewährleistungszeit kommen, setzen wir uns kompetent und engagiert für Ihr Recht ein. Dies gilt für den Verbraucher ebenso wie für den Unternehmer.

Fachanwalt für Baurecht in Weiden

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Patrick Konze berät und vertritt seine Mandanten seit Beginn seiner Tätigkeit in allen Bereichen des Baurechts. Sie stehen vor der Unterzeichnung eines Bauvertrags und wollen diesen prüfen lassen? Sie sind Unternehmer in einer Leistungskette (Generalunternehmer, Nachunternehmer)? Sie haben eine Klage oder eine Streitverkündung erhalten?

In diesen und in vielen weiteren Situationen bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

Bauvertragsrecht
Bauvertragsprüfung, Vertragsgestaltung nach BGB und VOB/B, Bauträgervertrag, Nachunternehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Neues Bauvertragsrecht, Kauf vom Bauträger, Bau mit Bauträger

öffentliches Baurecht
Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarschutz, Nachbarklage, Anfechtungsklage

Baubegleitende / Projektbegleitende Rechtsberatung
Bürgschaften, Sicherheiten am Bau, Umgang mit bereits während der Ausführung auftretenden Mängeln und Bauzeitverzögerungen

Ansprüche aus gestörtem Bauablauf
Sicherung der rechtzeitigen Fertigstellung, Verzugsschäden

Mängelansprüche
Geltendmachung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Mängelansprüche, Beweissicherung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung, Ersatzvornahme

Vergütungsansprüche
Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche

Fragestellungen rund um die Abnahme
Fälligkeit, Umkehr der Beweislast, Gefahrübergang, Beginn der Gewährleistungsfrist, Mängelvorbehalt, förmliche Abnahme, Abnahmeprotokoll

Verjährung
Verjährungshemmung, zB durch gerichtliche Maßnahmen, Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Prozessführung
Klage, Beweisverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung, Streitverkündung, Streitbeitritt

Erstellung von Musterschreiben
Rechtssicherer Schriftverkehr für Ihr Unternehmen

Externe Rechtsabteilung für Bauunternehmen

Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Baurecht:

Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de
(Visitenkarte)

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