Bußgeldkatalog in Bayern ausgesetzt – was bedeutet das?

Der neue Bußgeldkatalog, der seit dem 28.04.2020 neue Fahrverbotsregeln vorsah, wird auch in Bayern nun seit dem 02.07.2020 nicht mehr angewendet.

Bußgeldkatalog wird seit dem 02.07.2020 vorerst nicht mehr angewendet

Bis dahin galt: Mit einem Fahrverbot wurde geahndet, wer innerorts mit 21 km/h oder außerorts 26 km/h über der dort zulässigen Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz geblitzt wurde.

Was bedeutet das für Sie?

Hierzu ist vieles unklar. Auch bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass sodann wieder der alte Bußgeldkatalog greift, nach dem Fahrverbote erst ab innerorts 31 km/h oder außerorts 41 km/h drohten. Klarheit, wie die Behörden mit dieser Situation umgehen, gibt es bislang nicht nicht. Hintergrund dieser ungewöhnlichen Situation ist eine Formalie: Im neuen Bußgeldkatalog fehlt zu den Fahrverboten der Verweis auf die Ermächtigungsgrundlage.

Unser Rat: Einspruch einlegen!

Unser Rat lautet eindeutig: Legen Sie Einspruch ein – gerne unterstützt Sie hierbei unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tobias Konze.

Sie haben Ihren Führerschein bereits abgegeben?

Haben Sie auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs bereits einen Bußgeldbescheid erhalten Auch in diesem Fall empfehlen wir, nicht untätig zu bleiben. Sprechen Sie uns gerne an!

Tobias Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de

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