Bedenkenameldung

Bedenkenhinweis per E-Mail – reicht das?

Streitträchtiges Thema bei der Abwicklung eines Bauvorhabens – der erteilte oder nicht erteilte Bedenkenhinweis. Häufig erteilt der Unternehmer- ganz im Sinne der üblichen Kommunikation auf der Baustelle – den Hinweis per E-Mail. Später stützt sich der Auftraggeber dann darauf, der Hinweis sei unbeachtlich, da dieser nicht schriftlich erteilt wurde. Nochmals vorab: Was Folge eines unterlassenen […]

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Muster: Bedenkenanmeldung – wie wird Bedenkenhinweis richtig erteilt?

Die Pflicht zur Bedenkenanmeldung kann im Rahmen der Abwicklung eines Bauvertrags nicht hoch genug gehängt werden. Denn: Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren) gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile gegen die Leistungen anderer Unternehmer so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich

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