BGH: Fiktive Schadensberechnung bei Werkverträgen unzulässig – Wie kann Schaden berechnet werden, wenn der Mangel nicht beseitigt werden soll?
Der Bundesgerichtshof hatte mit seinem Urteil vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17) die bisherige Rechtsprechung aufgeben, wonach der Besteller einer Werkleistung das Werk behalten konnte, obwohl er den Mangel nicht beseitigen ließ. Bisher war es dem Besteller möglich, seinen Schaden nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten (sprich: den Kosten, die für die Mängelbeseitigung anfallen würden) zu bemessen und […]